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Schuldtitel

Als Schuldtitel gilt ein Dokument, auf dem ein Darlehen oder eine andere vertragliche Verpflichtung ausgewiesen wird. Es verkörpert sowohl Wertpapierrechte als auch Vollstreckungstitel. Durch diesen wird rechtlich angeordnet, dass eine bestimmte Zahlung geleistet werden muss.

Ein Schuldtitel kann auch eine Handlung anordnen. Dabei kann es sich z. B. um die Herausgabe einer Sache handeln. Des Weiteren kann auch eine Unterlassung angeordnet werden.

Unterschieden werden verschiedene Arten von Vollstreckungstiteln:

- vollstreckbare Urteile,
- Vollstreckungsbescheide,
- Beschlüsse,
- Prozessvergleiche oder
- vollstreckbare Urkunden.

In jedem Schuldtitel werden beide Parteien - Schuldner und Gläubiger - genau bezeichnet. Auch die Art, der Umfang und der Inhalt der geschuldeten Leistung sind genau beschrieben. Um einen solchen Titel vollstrecken zu können, müssen alle relevanten Informationen genau ersichtlich sein.

Das Vorliegen eines Schuldtitels ist die Voraussetzung zur Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung. Ist aus einem Schuldtitel nicht genau erkennbar, um welche Art und welchen Umfang der Schuld es sich handelt, hat der Schuldner das Recht, die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung eines solchen Titels zu beantragen. In der Zivilprozessordnung und in diversen anderen Gesetzen ist fest verankert, aus welchen Vollstreckungstiteln eine Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Auch ausländische Vollstreckungstitel sind unter bestimmten Voraussetzungen im Inland vollstreckbar. Oft werden sie durch ein Exequaturverfahren im Inland aktiviert.

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