Schufa Auskunft

Unter einer Schufa Auskunft (auch Schufa-Auskunft geschrieben) versteht man das Einholen von Informationen zu einer Person, die in der Datei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa Holding AG) gespeichert sind. Sie kann auf Verlangen eines Mitgliedsunternehmens mit Genehmigung des Betroffenen oder durch die Person selbst erfolgen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im Rahmen einer schriftlichen Schufa-Auskunft werden sämtliche in der zentralen Datei gespeicherten Daten der betreffenden Person zusammengestellt und übersichtlich aufgelistet. In einer solchen Aufstellung findet man beispielsweise die folgenden Fakten:

•    Name, Vorname
•    Geburtsdatum
•    Geburtsort
•    aktuelle und frühere Anschriften
•    Informationen, die durch Vertragspartner gemeldet wurden (Positiv- oder Negativmerkmale)
•    Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen/ amtlichen Bekanntmachungen (z.B. EV, Haftbefehl etc.)

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist dem Betroffen auf Antrag Auskunft zu erteilen über …

… die zu seiner Person gespeicherten Daten
… die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden
… den Zweck der Speicherung

Heute können Verbraucher alle zwölf Monate eine kostenfreie Schufa-Auskunft nach Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes beantragen. Diese Auskunft reicht beispielsweise für die Vorlage beim Vermieter aus, da sie alle relevanten Informationen enthält. Verbraucherschützer kritisieren allerdings, dass die Schufa die Beantragung unnötig erschwere und dabei versuche, ihre kostenpflichtigen Produkte zu verkaufen.

Mittlerweile erhält man eine Schufa-Auskunft beispielsweise auch bei Filialen der Postbank. Hier fällt allerdings eine Gebühr an.

 
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