Schufa- Auskunft, Schufa Scoring

Die Schufa- Auskunft ist die Einholung bzw. Lieferung von Informationen zur Bonität einer Person. Diese Auskunft kann entweder von den Mitgliedsunternehmen mit Genehmigung des Betroffenen oder durch eine Person selbst beantragt werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Wird eine solche Auskunft eingeholt, werden alle gespeicherten Daten der betreffenden Person zusammengestellt und aufgelistet. So findet man in dieser Aufstellung beispielsweise die folgenden Daten:

- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- aktuelle und frühere Anschriften
- Informationen, die durch Vertragspartner gemeldet wurden (Positiv- oder Negativmerkmale)
- Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (z.B. EV, Haftbefehl etc.)

Heute können Verbraucher alle zwölf Monate eine kostenfreie Schufa-Auskunft nach Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes beantragen. Diese Auskunft reicht beispielsweise für die Vorlage beim Vermieter aus, da sie alle relevanten Informationen enthält. Verbraucherschützer kritisieren allerdings, dass die Schufa die Beantragung unnötig erschwere und dabei versuche, ihre kostenpflichtigen Produkte zu verkaufen.

Mittlerweile erhält man eine Schufa-Auskunft beispielsweise auch bei Filialen der Postbank. Hier fällt allerdings eine Gebühr an.

Neben der Schufa- Auskunft existiert noch das Schufa- Scoring. Hier wird das Kreditrisiko einer Personengruppe ermittelt, die über gleiche Merkmale wie der Kreditantragsteller verfügt (Alter, Familienstand, usw.). Wenn das Kreditrisiko dieser Personengruppe hoch ist, wird eine Kreditvergabe oft abgelehnt, auch wenn das persönliche Zahlungsverhalten des Antragstellers bisher einwandfrei war. Hierbei ermittelt man also die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines bestimmten Zahlungsverhaltens.

Für unter anderem folgende Branchen berechnet die Schufa so genannte Branchenscores:

- Geschäftsbanken
- Genossenschaftsbanken und Sparkassen
- Hypothekenbanken
- Handel
- Versandhandel
- Telekommunikation

Die Schufa liefert außerdem Unternehmens-Scorewerte für

- Kleingewerbetreibende
- Freiberufler
- Gesellschafter/ Geschäftsführer

Für die Ermittlung werden Daten aus dem Bestand gezogen und in mathematisch-statistische Formeln bzw. Methoden gepackt. Als maximaler Wert gelten 1.000 Punkte und definiert gleichzeitig ein Ausfallrisiko mit dem Wert 0, das heißt wer 1.000 Punkte erreicht ist voll zahlungsfähig. Mit dem Sinken des Scorwertes steigt als auch das Ausfallrisiko. Folgende Faktoren können dabei beispielsweise den Wert negativ beeinflussen und fallen lassen:

- häufiger Wohnungswechsel
- häufiger Arbeitsplatzwechsel
- hohe Anzahl unterhaltsberechtigter Personen

 
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