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Schlangenhandel

Beim Schlangenhandel werden börsennotierte Titel gezielt und systematisch nach Bestens-Aufträgen durchsucht, d.h. nach Titeln, für die es keine Brief- oder Geldkurse gibt.

Diese Aktion wird durchgeführt mit der Absicht, Geld- oder Briefkurse zu stellen, die stark von den marktüblichen Preisen abweichen. Dadurch, dass es keine Geld- oder Briefkurse bis zu dem Zeitpunkt gegeben hat, sind die neu gestellten, unfairen Kurse preisbestimmend. Dadurch wird mit dem entgegen gesetztem Bestens-Auftrag abgeschlossen und die Möglichkeit, besonders günstige Ausführungen zu bekommen, ist gegeben.

Bei diesem Vorgehen handelt es sich um „unerlaubtes Verhalten“. Dieses wird durch die Börsenordnungen strikt untersagt. Da es aber immer wieder mal Zwischenfälle dieser Art gibt, werden solche Geschäftspraktiken von den Aufsichtsbehörden streng verfolgt. Trotzdem schaffen es einige dubiose Geschäftemacher immer noch, den Schlangenhandel durchzuführen. Allerdings ist eine derartige Vorgehensweise in den letzten Jahren durch verschärfte Verfolgung und Bestrafung erheblich zurückgegangen.

In Fachkreisen ist der Schlangenhandel auch unter der englischen Bezeichnung „snake trading“ bekannt. Die Aufsichtsbehörden haben die Aufgabe, jedes unerlaubte Handeln dieser Art zu ahnden und Anleger vor derartigen Betrügereien zu schützen. In den meisten Fällen werden hohe Geldstrafen oder sogar Haftstrafen verhängt. Dadurch ist snake trading seltener geworden und der Schutz der Anleger ist erhöht.

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