Schirmgeld

Der Begriff Schirmgeld, auch als Permessionsgeld bekannt, war früher eine gebräuchliche Bezeichnung für eine Art Schutzgeld. Schirmgeld ist im Englischen als „protection fee“ bekannt, was übersetzt nichts Anderes als „Schutzgeld“ bedeutet.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In Deutschland leisteten reichsunmittelbare Herrschaften eine Abgabe - das Schirmgeld - an den Kaiser, um ihre Position abzusichern. Damit sollte verhindert werden, dass Reichsfürsten und Reichsstädte deren Rechtsbestand angreifen.

Ein Schirmgeld ist auch eine Abgabe, die ein Fremder zu entrichten hatte, um ein Landrecht zu erhalten. Diese Art der Abgaben wurde früher auch von Fremden gezahlt, um in einer bestimmten Stadt zu wohnen. Die Zahlung der Abgabe, des Schirmgeldes, erfolgte an die Regierung.

In einigen Städten und Territorialstaaten wurde diese Abgabe von Bewohnern bezahlt, die einer von der Mehrheit abweichenden Konfession angehörten, um sich selbst vor Angriffen zu schützen. Früher wurde Schirmgeld auch in bar gezahlt, wenn Jemand einfach sicheres Geleit durch ein bestimmtes Gebiet brauchte. Durch die Zahlung dieses Permissionsgeldes erhielt der Zahlende einen Freibrief und konnte das gefährliche Gebiet sicher passieren.

Heute wird Schutzgeld unter Androhung von Gewalt durch kriminelle Organisationen erpresst. Bekannt ist Schutzgelderpressung besonders als Methode der Mafia und im Rotlichtmilieu. Der Begriff „Schirmgeld“ wird dafür kaum noch verwendet, obwohl es sich um dasselbe Prinzip handelt.

 
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