Schiffspfandbrief
Schiffspfandbriefe zählen zu den Bankschuldverschreibungen und werden von Schiffspfandbriefbanken ausgegeben (emittier). Sie dienen der Beschaffung langfristiger Mittel für den Schiffbau.
Die gesetzliche Grundlage ist das Pfandbriefgesetz (PfandBG), welches seit dem 19. Juli 2005 einheitlich für alle Pfandbriefe gilt. Demnach müssen alle Schiffspfandbriefe Darlehensforderungen gedeckt sein, die durch gesetzlich einwandfreie Schiffshypotheken besichert sind. Diese müssen mindestens den gleichen Zinsertrag, die gleiche Laufzeit und die gleiche Höhe haben.