Schiedsverfahren

In einem Schiedsverfahren sollen Differenzen zwischen verschiedenen Parteien mit Hilfe von Schlichtung durch ein Gremium beigelegt werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ein Schiedsverfahren erfolgt vor dem Schiedsgericht und der Rechtsstreit zwischen beiden Parteien wird durch einen oder auch mehrere Schiedsrichter beendet, indem ein Schiedsspruch verlesen wird. Dieser Schiedsspruch entspricht dem Urteil eines staatlichen Gerichts und ist für alle beteiligten Parteien absolut bindend. Es besteht auch die Möglichkeit, diesen Schiedsspruch für vollstreckbar erklären zu lassen. Allerdings bleibt trotzdem die Option offen, dass ein Oberlandesgericht einen Schiedsspruch aufheben kann, sobald grobe Verfahrensverstöße vorliegen. Dabei wird vom Oberlandesgericht die inhaltliche Richtigkeit eines Schiedsspruches nicht überprüft. Es geht einzig und allein um den korrekten Verfahrensablauf.

Um ein Schiedsverfahren durchzuführen, wird eine Schiedsvereinbarung von allen beteiligten Parteien benötigt. Durch die Schiedsvereinbarung wird ausgeschlossen, die Unstimmigkeiten vor ein staatliches Zivilgericht zu bringen.

Die Regeln für Schiedsverfahren in Deutschland sind durch das 10. Buch der Zivilprozessordnung (ZVPO) festgelegt. Der Unterschied zwischen Schiedsverfahren und staatlichem Gerichtsverfahren besteht darin, dass das Schiedsverfahren nur eine einzige Instanz durchläuft. Staatliche Gerichtsverfahren können durch mehrere Instanzen gehen.

In Deutschland bieten mehrere Institutionen Schiedsverfahren an, die nach eigenen Verfahrensordnungen ablaufen. Zu solchen Institutionen gehören

- Handelskammern,
- der DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtbarkeit) oder auch
- die TENOS AG.

Schiedsverfahren durch die TENOS AG sehen auch ein Oberschiedsgericht vor, durch das die Schiedssprüche auf Verfahrensverstöße überprüft werden.

 
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