Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer ist eine analog zur Erbschaftssteuer existierende Steuer in Deutschland. Sie fällt an, wenn Vermögen vor dem Tod (Erbfall) verschenkt wird. Die Steuersätze sind dabei identisch.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Schenkungssteuer ist eine Ergänzung zur Erbschaftssteuer, kann aber steuerliche Vorteile bieten, da die Freibeträge alle zehn Jahre neu gelten. So kann man auch größere Vermögen teilweise steuerfrei erben.

Freibeträge bei der Schenkungssteuer in Deutschland

In Deutschland gibt es bei der Schenkungssteuer vergleichsweise hohe Freibeträge. Diese sehen wie folgt aus:

  • Ehegatten / Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kind / Stiefkind: 400.000 Euro
  • Kind eines verstorbenen Kindes / Stiefkindes: 400.000 Euro
  • Kind eines lebenden Kindes / Stiefkindes: 200.000 Euro
  • sonstige Person aus Steuerklasse I: 100.000 Euro
  • Person aus Steuerklasse II oder III: 20.000 Euro

Zusätzlich gibt es einen sogenannten Versorgungsfreibetrag, der für Kinder bis zum 27. Lebensjahr sowie Ehegatten und Lebenspartner gilt. Hier gibt es aber Abzüge für Hinterbliebenenrenten.

Steuersätze bei der Schenkungssteuer in Deutschland

Bleibt auch nach Abzug des Freibetrags noch ein nennenswerter Betrag übrig, gelten je nach Steuerklasse und Höhe des Erbes verschiedene Steuersätze. Die liegen in Steuerklasse I zwischen 7 und 30 Prozent, bei Steuerklasse II zwischen 15 und 43 Prozent und zwischen 30 und 50 Prozent bei Steuerklasse III. Relevant sind darüber hinaus aber auch zusätzliche Regelungen zur Steuerbefreiung von gewissen Gegenständen und besonderen Besteuerungsansätzen in Sonderfällen.

 
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