Scheintransaktion

Scheintransaktionen sind aufsichtsrechtlich verboten. Dabei handelt es sich um unzulässige Geschäfte, bei denen in ein und demselben Kontrakt diverse Käufe und Verkäufe vorgenommen werden. Das Alles passiert an derselben Börse auf ein und denselben Termin.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Durch diese Transaktionen soll bei anderen Marktteilnehmern das Interesse geweckt werden, speziell in diesen Teilmarkt mit einzusteigen. Generell haben Scheintransaktionen das Ziel, durch derartige Manipulationen Umsätze kurzfristig in die Höhe schnellen zu lassen. Dadurch werden andere Marktteilnehmer animiert, ebenfalls in das Geschäft zu investieren.

Scheintransaktionen können bestraft werden. Heutzutage sind sie aber glücklicherweise sehr selten, denn strenge Kontrollen an den Börsen machen sie fast unmöglich. Die zuständigen Aufsichtsbehörden beobachten die Börsen gezielt, um solche Manipulationen des Marktes zu verhindern. Dadurch kommen Scheintransaktionen kaum noch vor.

Anders verhält es sich an den Offshore-Finanzplätzen. Da dort derartige Kontrollmaßnahmen nicht vorgenommen werden, gibt es dort häufiger solche Scheintransaktionen. Offshore-Finanzplätze sind oftmals kleinere Inseln, die sich außerhalb der üblichen Rechtsnormen befinden. Diese Standorte werden gewählt, weil dort extrem niedrige oder gar keine Steuern zu entrichten sind und der Finanzmarkt kaum kontrolliert wird. An derartigen Standorten bewegen sich die Anlagesummen in weitaus höherem Rahmen, als an den kontrollierten Börsen. Beispiele für Offshore-Finanzplätze sind

- die Bermudas,
- Luxemburg und
- Vanuatu.

Während Luxemburg als größtes Zentrum von Privatbanken in ganz Europa gilt, gibt es auf Vanuatu viele Briefkastenfirmen und wenig materiell tatsächlich stattfindende Geschäftsbewegungen.

 
  • WhatsApp