Scheidemünze

Der Begriff „Scheidemünze“ stammt aus der Zeit des Kurantgeldes. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um Münzen aus geringwertigem Metall mit einem hochwertigen Metallüberzug, die mit den für Kurantmünzen üblichen Angaben (z.B. obrigkeitlicher Stempel) versehen wurden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Bei Scheidemünzen stimmte also der Materialwert nicht mit dem gesetzlichen Wert überein. Üblich waren hierbei Bronze- und Kupfermünzen und Münzen aus diversen anderen unedlen Metallen. Aber auch viele Silbermünzen zählten dazu, weil deren innerer Wert zum Münznominalwert stark vermindert wurde, indem eine unedle Beilegierung zugefügt wurde.

Als Scheidemünzen bekannt sind vor Allem Pfennig-, Groschen- und Kreuzermünzen aus Silber, die vor 1871 in Deutschland im Umlauf waren.

Eine Abart der Scheidemünzen waren die sogenannten „Billonmünzen“. Deren Silbergehalt lag unterhalb der 50 % - Grenze und zu erkennen waren sie an einem rötlichen Schimmer, der durch den Kupferanteil entstand. Um den rötlichen Schimmer zu verbergen, wurden solche Münzen früher in eine Silbernitrat-Weinsteinlösung getaucht. So erschienen sie zumindest in der ersten Umlaufzeit als vollwertige Kurantmünzen.

Ab 1871 verschwanden zwar auf Grund der Einführung der Mark die Begriffe „Kurantmünze“ und „Scheidemünze“ fast vollständig aus dem Sprachgebrauch, doch in Deutschland wurden seit 1915 nur noch Scheidemünzen für den Umlauf geprägt. Selbst die heute gebräuchlichen Euro-Münzen sind eigentlich Scheidemünzen, da deren Materialwert nicht dem gesetzlichen Wert der Münzen entspricht.

 
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