Schatzanweisung, unverzinslich

Unverzinsliche Schatzanweisungen bezeichnet man auch schlicht als U-Schätze oder Bubills. Hierbei handelt es sich um staatliche Diskontpapiere, speziell Geldmarktpapiere, d.h. sie werden vom Bund ausgegeben (emittiert).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In der Regel weisen solche Schatzanweisungen eine Laufzeit von 6 Monaten auf und die Emission (Ausgabe) findet monatlich statt. Hierbei greift man auf das Tenderverfahren über die Bietergruppe Bundesemission zurück.

Die Mindeststückelung von U-Schätzen beläuft sich auf 0,01 € und bei der Zinsberechnung findet man die Eurozinsmethode (act/360) vor, d.h. die Tage werden genau ermittelt und das Jahr wird pauschal mit 360 Tagen angegeben.

Als unverzinslich gelten diese Papiere deshalb, weil sie ohne Zinsscheine ausgegeben werden. Ihre Emission erfolgt zum Nennwert abzüglich eines Zinsabschlages, d.h. unter pari (unter 100). Zurückgezahlt wird schließlich zum Nennwert (zu pari = zu 100). Folglich handelt es sich um Abzinsungspapiere, bei denen die Differenz zwischen dem Ausgabepreis und dem Rückzahlungspreis die Zinsen darstellt.

 
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