Sanktionen der EZB

Generell werden als Sanktionen jegliche Maßnahmen bezeichnet, die bei einem fehlerhaften oder ungenügendem Verhalten eingeleitet werden. Sie sollen dazu dienen, derartiges Verhalten zukünftig zu vermeiden und zu verhindern.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Sanktionen der Europäischen Zentralbank (EZB) wurden nach geltendem EU-Recht (Europäische Union) genau festgelegt. Danach ist es möglich, dass die EZB Geschäftspartner ausschließen kann, sofern sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Das betrifft alle Verpflichtungen, die die Geschäftspartner der Zentralbank gegenüber haben.

Beispiele für derartige Verstöße sind

- die Nichteinhaltung der Tenderregeln

- die Nichteinhaltung der geltenden Regeln bei bilateralen Geschäften
-> Beispiel: Wenn ein Geschäftspartner keine ausreichenden refinanzierungsfähigen Sicherheiten bringen kann, durch die er den zugeteilten Liquiditätsbetrag absichern kann.

- Bekanntwerden von Pflichtverletzungen seitens des Geschäftspartners, wenn dieser beispielsweise nicht refinanzierungsfähige Sicherheiten verwendet

- ein Verstoß jeglicher Art, der den Zugang zur Spitzenrefinanzierungs-Fazilität betrifft
-> Beispiel: Würde ein Geschäftspartner, dessen Zahlungsausgleichskonto am Tagesende einen Sollsaldo aufweist, nicht die Voraussetzungen für diese Fazilität mitbringen.

etc.

Formen von Sanktionen

Sanktionen jeglicher Art sind immer mit Schwierigkeiten verbunden. Wer auch nur eine einzige Vereinbarung verletzt, die mit der Europäischen Zentralbank getroffen wurde, muss mit Sanktionen rechnen. Nur die strikte Einhaltung aller Vereinbarungen verhindert derartige Maßnahmen. Wegen gegen Vereinbarungen mit der Europäischen Zentralbank verstößt, dem drohen dabei verschiedene Strafen. Möglich ist beispielsweise ein Ausschluss von jeder weiteren Zusammenarbeit. Auch hohe Geldstrafen sind möglich.

 
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