Sale-and-Lease-Back

Die Abkürzung von Sale-and-Lease-Back ist „Salb“. Immer mehr Firmen machen von der Sale-and-Lease-Back - Variante Gebrauch. Damit ist gemeint, dass eine Firma oder ein Unternehmen bestimmte Dinge besitzt und diese dann an andere Firmen verkauft und wieder zurück mietet. So kann die Firma Anlagevermögen auf Grund des Verkaufs in frei verfügbares Geld umwandeln und trotzdem die Sache weiter nutzen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ob dies jedoch wirklich den Gewinn eines Unternehmens steigert, ist umstritten. Mit der Sale-and-Lease-Back - Variante wird auf jeden Fall der Verwaltungsaufwand oder der Unterhalt der zurück gemieteten Sache verringert. Somit kann sich das Unternehmen mehr auf das jeweilige Kerngeschäft konzentrieren.

Beispielsweise benötigt ein Telekommunikationsunternehmen für die Unterbringung ihrer Vermittlungstechnik viele verschiedene Gebäude. Werden diese Gebäude verkauft, muss sich das Unternehmen keine Gedanken mehr um die Gebäudebeschaffenheit und Instandhaltung machen. Die Aufgabe des jeweiligen Objektmanagers wird geringer, so dass auch hier Personal eingespart werden kann. Somit kann sich das Telekommunikationsunternehmen beispielsweise wieder mehr der Kundenakquise widmen. Auch die durch diesen Vorgang neu geschaffenen liquiden Mittel können hierfür reinvestiert werden.

Durch Sale-and-Lease-Back verschaffen sich viele Unternehmen Steuervorteile. Da diese steuerlichen Vorteile nur von juristischen Personen oder Kapitalgesellschaften aus dem Sale-and-Lease-Back-Geschäft geltend gemacht werden können, sind Kommunen, welche nicht ertragssteuerpflichtig sind, gezwungen, ertragssteuerpflichtige Gesellschaften zu gründen, um die Steuervorteile zu nutzen.

 
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