S Broker Minderjährigendepot

Das S Broker Minderjährigendepot ist ein Geld- und Vermögensanlageprodukt mit eingeschränktem Umfang. Eröffnet werden kann das Produkt für Kinder mit Vollmacht der Eltern.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das S Broker Minderjährigendepot steht grundsätzlich jedem Kind und Jugendlichen offen. Notwendig ist dafür allerdings die Vollmacht der Eltern, die auch die Vollmacht über die Verwaltung übernehmen bis die Kinder das 18. Lebensjahre erreicht haben.

Kein Depotführungsentgelt im S Broker Minderjährigendepot

Grundsätzlich fällt beim S Broker Minderjährigendepot keine Depotführungspauschale an. Das bedeutet, dass das Produkt zur Vermögensanlage komplett kostenfrei eröffnet und geführt werden kann. Dafür fallen allerdings auch beim S Broker Minderjährigendepot die üblicherweise hohen Gebühren des S Broker Wertpapierdepots an. Eine Order kostet dabei mindestens 9,97 Euro. Generell kann mit dem S Broker Minderjährigendepot nur in Fonds, Aktien und Anleihen investiert werden. Alle anderen Geschäfte sind gesperrt. Das gilt auch für Währungskonten und das Auslandsgeschäft.

Die wichtigsten Details zum S Broker Minderjährigendepot:

  • für Kinder und Jugendliche (Vollmacht der Eltern notwendig)
  • keine Altersgrenzen (eigene Verwaltung erst ab 18 Jahren)
  • nur für inländische Fonds, Aktien und Anleihen
  • übliche Gebühren des S Broker Wertpapierdepots
 
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