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Ruhrgeld

Das Ruhrgeld war eine in Deutschland erhobene außerordentliche Abgabe, die von sämtlichen Einkommens- und Körperschaftssteuerpflichtigen entrichtet werden musste. Sie wurde im Zuge der Besetzung des Ruhrgebietes durch Belgien und Frankreich am 11. Januar 1923 erhoben.

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