Rürup-Rente

Die Rürup-Rente (eher bekannt als Basisrente) ist eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung und gehört in den Bereich der subventionierten Altersvorsorge, d.h. sie wird staatlich gefördert. Sie geht auf den Ökonomen Bert Rürup und besteht seit 2005. Die Leistungskriterien entsprechen der der gesetzlichen Rente, wobei die Basisrente eben nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt ist.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

„Kapitalgedeckt“ bedeutet, dass der Versicherungsnehmer in der Ansparphase ein entsprechendes Kapital einzahlt und anhäuft. Ein Kapitalwahlrecht besteht dabei nicht, d.h. der angesammelte Betrag (zuzüglich Zinsen) wird lebenslang verrentet. Zulagenberechtigt sind neben denen, die auch für die Riester-Rente berechtigt sind, nicht gesetzlich rentenversicherte Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler, sodass die Rürup-Rente besonders für diese Personenkreise sehr lohnenswert ist.

Charakteristisch für die Rürup-Rente ist die staatliche Förderung in Form von steuerlicher Förderung der Beiträge zur Basisrente (Steuervorteile über Sonderausgabenabzug). Vorteilhaft ist zudem, dass das angesparte Vermögen in der Basisrente bei einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt bleibt.

Zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Steuervorteils gehört auch, dass die Leibrente nicht vor dem 60.Lebensjahr ausgezahlt wird (bei Vertragsabschluss nach 31. Dezember 2011 nicht vor Vollendung 62. Lebensjahres). Zudem ist zu beachten, dass die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nicht …

… vererbbar,
… beleihbar,
… veräußerbar oder
… kapitalisierbar

sind.

Die Beträge, die steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, dürfen den maximal anzusetzenden Betrag von 20.000 Euro jährlich (bei gemeinsam veranlagten Verheirateten 40.000 Euro) nicht überschreiten. Zudem dürfen lediglich 68 Prozent (für das Jahr 2009) der Beiträge zur Rürup-Rente angesetzt werden. Dieser Anteil steigt jährlich um 2 Prozentpunkte, bis im Jahre 2025 schließlich 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden dürfen.

Einen weiteren steuerlichen Vorteil findet man in der Rentenphase. So müssen beispielsweise Rentenleistungen im Jahre 2009 nur zu 58 Prozent versteuert werden. Der Rest gilt als Freibetrag. Der steuerpflichtige Anteil steigt bis 2020 um jährlich zwei Prozentpunkte und danach bis 2040 um jährlich ein Prozentpunkt, sodass alle Rentenleistungen, die ab 2040 ausgezahlt werden, zu 100 Prozent zu besteuern sind.

 
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