Rückversicherung

Eine Rückversicherung (auch Reassekuranz genannt) ist eine Versicherungsform, bei der  sich ein Erst- oder auch anderer Rückversicherer (Versicherungsgesellschaft) gegen mögliche mit dem Versicherungsgeschäft verbundene Risiken (Einzelrisiken oder Risiken eines gesamten Portfolios) absichert, indem ein entsprechender Versicherungsvertrag mit einem Rückversicherer abgeschlossen wird.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im Rahmen einer Rückversicherung überträgt der Erst- oder der andere Rückversicherer (Zedent) die Risiken auf eine auf dieses Geschäft spezialisierte Rückversicherungsgesellschaft (Zessionar). Bei diesem Risikotransfer wird die ursprüngliche Versicherung (Vertrag zwischen dem Erst- oder Rückversicherer und einem Versicherungsnehmer) weder berührt noch aufgelöst. Zudem bleibt der Erstversicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer alle Leistungen verpflichtet.

Sollte ein Versicherungsfall (Schadenfall) eintreten, erhält der Erstversicherer vom Rückversicherer entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen aus der Rückversicherung Leistungen. Zu beachten ist hierbei, dass das Risiko aus dem Schadenfall mit rückversichert ist.

Für die Rückversicherung hat der Versicherungsnehmer an den Rückversicherer eine bestimmte Prämie zu zahlen.

Rückversicherungen können sowohl von Erst- als auch von Rückversicherungsgesellschaft abgeschlossen und angenommen werden. Mögliche Versicherungsfälle, die dabei abgesichert werden können, sind unter Anderem:

•    Naturkatastrophen
•    Großbauprojekte
•    Haftpflichtfälle
•    Personenschäden
etc.

Der große Vorteil einer Rückversicherung ist, dass die versicherungsnehmenden Gesellschaften steigendes Vertrauen in die Deckung von Großprojekten und Versicherungsfällen bekommt. Für den Versicherten (z.B. Privatpersonen, Unternehmen etc.) bedeutet das, dass sie nicht mehrere Verträge bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften abschließen müssen, sondern direkt einen Versicherungsvertrag bekommen.

Beispiele Rückversicherer:
•    Münchener Rück
•    Hannover Rück
•    Deutsche Rück
etc.

 
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