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Rückkaufpreis

Der Rückkaufspreis oder auch Rücknahmepreis (engl.: repurchase price) ist jener Preis, den ein Käufer an einen Verkäufer eines Finanztitels bei Rückkauf bzw. Rücknahme zu zahlen hat. Er errechnet sich üblicherweise aus der Summe des Purchase Price (der Preis zu Beginn einer Finanztransaktion) und der auf den Kapitalbetrag angefallenen Erträge (z.B. Zinsen). In der Regel bildet sich der Rücknahmepreis aber durch Angebot und Nachfrage auf den Kapitalmärkten, wobei auch einen vorherige vertragliche Vereinbarung möglich ist.

Beispiele:
1. Rückkaufspreis bei Investmentanlagen
Laut Investmentgesetz (InvG) handelt es sich um den Preis für die Rücknahme von Anteilen durch die Investmentgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft). Hier ist festgelegt, dass der Rücknahmepreis „(…) dem Wert des Anteils am Sondervermögen abzüglich eines in den Vertragsbedingungen festzusetzenden Abschlags (…)“ entsprechen muss. Er ist an den Ableger zu zahlen und muss bereits vorzeitig bekannt gegeben werden. Die Veröffentlichung hat bei jeder Rücknahme, mindestens aber zweimal im Monat, in einer weit verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung oder in den in den Verkaufsprospekten bezeichneten elektronischen Informationsmedien zu erfolgen.

2. Rückkaufsvereinbarung (Repos)
Hier ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer im Rahmen einer Rückkaufvereinbarung bestimmte Vermögenswerte (in der Regel Wertpapiere) zum vereinbarten Rückkaufpreis zu veräußern. Der Preis entspricht hier – wie bereits erwähnt – dem Purchase Price zuzüglich der aufgelaufenen zinsen auf den zur Verfügung gestellten Liquiditätsbetrag.

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