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Roll-up

Als Roll-up (auch redemption-Komponente oder Interest-Roll-up genannt) bezeichnet man bei dem Finanzierungsinstrument Mezzanine-Kapital die vertraglich festgelegte Kapitalisierung der Zinsen des Kapitalgebers. Gemeinsam mit der erfolgsunabhängigen Basisverzinsung bilden die kapitalisierten Zinsen die Rendite des Investors.

Wurde ein Roll-up vereinbart, dann werden die Zinsen nicht regelmäßig (z.B. jährlich) als sogenanntes Cash-Settlement gezahlt, sondern kommen dem Kapitalgeber erst am Ende der Laufzeit des Mezzanine-Kapitals zu Gute. Die Zinserträge werden somit auf das bereit gestellte Kapital drauf geschlagen und in der nächsten Zinsperiode mit verzinst. Teilweise ist es aber möglich, den Roll-up trotz endfälliger Zahlung bereits während der Laufzeit steuerlich als Finanzierungsaufwand geltend zu machen.

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