Risikokapital

Das Risikokapital ist auch als Venture Capital oder Wagniskapital bekannt und meint Beteiligungskapital einer Beteiligungsgesellschaft (üblicherweise Venture-Capital-Gesellschaften, kurz VCG), das in wachstumsträchtige, besonders risikoreiche kleine und mittlere Unternehmen eingebracht wird. Es kann entweder als voll haftendes Eigenkapital oder als eigenkapitalähnliche Finanzierung bereit gestellt werden.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Als Risikokapitalgeber kommen sowohl private als auch institutionelle Investoren in Frage. Sie stellen ihr Kapital in der Regel entsprechenden Finanzintermediären (den bereits erwähnten VCG) zur Verfügung, die das Kapital wiederum in die Unternehmen einbringt. Diese Beteiligungstransaktionen finden am sogenannten Beteiligungskapitalmarkt statt. Beteiligen sich private Investoren, nennt man diese Business Angels. Die Finanzierung durch Unternehmen bezeichnet man hingegen als Corporate Venturing.

Grundsätzlich zeichnet sich das Risikokapital durch folgende Faktoren aus:

•    Beteiligung an jungen, nicht börsennotierten, aussichtsreichen Unternehmen (Startups)
•    Erträge in der Regel anfangs noch nicht abschätzbar
•    Beteiligung mit hohem Risiko verbunden (Möglichkeit des Totalverlustes)
•    sehr chancenreiche Kapitalanlage mit hohen Renditechancen
etc.

Risikokapital wird dem Startup begrenzt zur Verfügung gestellt, d.h. die Beteiligung ist von vornherein befristet. Der Kapitalgeber kann für seinen Rückzug die folgenden Optionen wählen:

1. Verkauf der Anteile an der Börse (Initial Public Offering, kurz IPO)
2. Verkauf der Anteile an andere Investoren
-> Trade Sale: an ein Unternehmen derselben Branche
-> Secondary Sale: an einen Dritten
3. Verkauf der Anteile an das Unternehmen, an dem er beteiligt ist/war (Rückkauf; Company Buy-Back)

Um das besonders hohe Risiko zumindest ein wenig einzudämmen, gibt es verschiedene Vertragsstrukturen für Risikokapital:

- Bereitstellung in mehreren Tranchen
- Beteiligung über Wandelanleihen
- Gewährung von Eingriffsrechten für den Kapitalgeber

Durch solche Maßnahmen hat der Risikokapitalgeber die Möglichkeit, weitgehend die Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu verfolgen und zu beobachten, ob das Wagniskapital auch wirklich für die Entwicklung der Geschäftstätigkeit genutzt wird.

 
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