Risikoanhebung, subjektive

Die subjektive Risikoanhebung ist eher bekannt als Moral Hazard und meint eine Verhaltensänderung einer Partei vor Allem in Bezug auf deren Risikobewusstsein, wenn von vornherein klar ist, dass eine andere Partei für eventuelle Schäden aufkommen wird. Zwischen den beiden Parteien bestehen demnach wechselseitige Ansichten unterschiedlicher Art und Weise.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich beschreibt die subjektive Risikoanhebung Folgendes:

Zwischen den Interessen eines Individuums (Subjektes; = Individualrationalität) und denen eines Kollektivs (Allgemeinheit; = Kollektivrationalität) besteht ein enormer Widerspruch, sodass oftmals der Fall eintritt, dass Kollektivrationalitäten zu Gunsten der Individualrationalitäten ausgenutzt werden.

Beispiele:

1.    Eine Versicherung (Kollektiv) möchte neue Versicherungsbedingungen durchsetzen (Kollektivrationalität), die von den Versicherungsnehmern (Individuum) allerdings zu ihren Gunsten ausgenutzt werden (Individualrationalität). So gehen sie beispielsweise höhere Risiken ein, da sie genau wissen, dass ein eventueller Schaden durch die Versicherung abgedeckt werden würde. Das Risikobewusstsein des Versicherten gegenüber der versicherten Sache mindert sich drastisch.

2.    Größere Staaten sehen sich in der Pflicht, vor Allem Entwicklungsländern mit finanziellen Spritzen auszuhelfen (Kollektivrationalität). Dabei besteht aber die Gefahr, dass andere Länder diese Hilfsbereitschaft ausnutzen und finanzielle Mittel ohne wirklichen Grund beziehen (Individualrationalität).
etc.

Eine subjektive Risikoanhebung kann vor Allem bei asymmetrischen Informationsflüssen auftreten, wenn eine Partei die Informationsvorteile zu ihren Gunsten nutzt und dadurch versucht, das Vertragsergebnis zu beeinflussen und weitere Vorteile daraus zu ziehen.

 
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