Retrozession

Mit dem Begriff „Retrozession“ bezeichnet man zum Einen in der Versicherungsbranche die Weiterversicherung von bereits eingegangenen Rückversicherungen und zum Anderen in der schweizerischen Finanzbranche die Weitergabe von erhaltenen Entgelten (Provisionen) beispielsweise von einer Bank an einen Vermögensverwalter.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

1. Versicherungswesen
Eine generelle Rückversicherung erfolgt, indem ein Einzelrisiko oder Risiken eines Versicherungsportfolios vom Erstversicherer (Zedent) an einen weiteren Versicherer (Rückversicherer; Zessionar) übertragen werden und er diese zusätzlich abgesichert werden. Für den ursprünglichen Versicherungsnehmer ändert sich Nichts. Sein Ansprechpartner und Beitragszahlungsempfänger bleibt weiterhin der Erstversicherer. Lediglich Anteile von Zahlungen bei einem Versicherungsfall erhält der Versicherungsnehmer auch vom Rückversicherer.

Wenn man von Retrozession spricht, dann werden diese rückversicherten Risiken auf einen weiteren (dritten) Versicherer übertragen u.s.w. Der erste Rückversicherer wird also vom Zessionar zum Zedenten und der neue Versicherer ist der Zessionar.

Bei der Retrozession im Versicherungswesen handelt es sich also um die Weitergabe von Rückversicherungsrisiken.

2. Schweizerische Finanzbranche
Hier spricht man von Retrozession in Verbindung mit der Weitergabe von Entgelten (Provisionen, Courtage, Gebühren etc.).

Beispiel:
Ein Vermögensverwalter (Zessionar) und eine Depotbank (Zedent) vereinbaren für einen bestimmten Personenkreis eine pauschale Depotführungsgebühr, die üblicherweise von den banküblichen Gebühren abweichen. Der Kunde zahlt die üblichen gebühre und die Differenz zwischen dieser und der vereinbarten gebühr hat die Depotbank an den Vermögensverwalter weiterzugeben.

Zu beachten ist, dass der Zessionar die Entgelte nur dann für sich behalten darf, wenn mit den Kunden nichts Anderes vereinbart ist.

 
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