Repartierung

Unter Repartierung versteht man die Neuzuweisung oder -verteilung bereits festgelegter Werte auf Grund veränderter Bedingungen. Genauer gesagt meint man damit die Anpassung des zuzuteilenden Angebotes auf eine üblicherweise erhöhte, das Angebot übersteigende Nachfrage. Entsprechende Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Zuteilung helfen bei der Repartierung.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

1. Wertpapieremissionen
Repartierung meint hier die angepasste Zuteilung des Angebotes an Wertpapieren (Anteilen) an die übersteigende Nachfrage. Die Emission wurde also überzeichnet, sodass mehr Kaufinteressenten als neue Anteile zur Verfügung stehen. In solch einem Fall kann der Emittent (Herausgeber der Anteile) eine Repartierung vornehmen, indem beispielsweise in Verteilerschlüssel angewandt wird, der das Angebot auf die Nachfrager entsprechend aufteilt.

Der Verteilerschlüssel kann verschiedene Ausgestaltungen haben:

So kann es beispielsweise eine Quote geben, die Nachfragern mit entsprechend besseren Zeichnungsgeboten eine höhere Zuteilung gewähren als Nachfragern mit schlechteren Geboten. Dabei ist es möglich, dass manche Interessenten trotz Nachfrage keine Zuteilung erhalten, weil bestimmte Mindestvoraussetzungen nicht erreicht werden.

Eine andere Möglichkeit ist eine feste Zuteilungsrate. Jeder Interessent erhält entsprechend des vorhandenen Angebotes und unabhängig von seinem gebot einen festen Anteil am Gesamtvolumen.

2. Offenmarktpolitik
Im Rahmen der Offenmarktpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) unterscheidet man zwei Zuteilungsverfahren:

A) Mengentender
Im Rahmen einer Ausschreibung bietet die EZB den Geschäftsbanken eine bestimmte Menge an Zentralbankgeld (Ausschreibungsvolumen) und legt einen Zinssatz (Festsatz) fest. Die Banken können ihre Gebote, d.h. die gewünschten Beträge an Zentralbankgeld, abgeben.

Da es hier oftmals zur Überzeichnung kommt, d.h. es wird mehr Zentralbankgeld gewünscht, als vorhanden ist, wird eine Zuteilungsquote ermittelt und die Gebote repartiert. Die Banken erhalten entsprechend der Quote, die auch Repartierungssatz genannt wird, die jeweilige Menge an Zentralbankgeld.

B) Zinstender
Den Geschäftsbanken wird auch hier eine entsprechende Menge an Zentralbankgeld angeboten, wobei hier der Zinssatz offen bleibt bzw. ein Mindestbietungssatz festgeschrieben ist. Die Banken erteilen ihre Gebote inklusive des Zinssatzes, zu dem sie bereit, Zentralbankgeld zu erhalten. Die Zuteilung erfolgt vom höchsten zum niedrigst gebotenen Kurs im Zuge eines der folgenden Verfahren:

1. Amerikanisches Tenderverfahren

- Zuteilung zu individuell gebotenen Sätzen
- Gebote ohne Kursangabe werden zum gewogenen Durchschnittskurs und entsprechend des noch vorhandenen Volumens zugeteilt, d.h. sie werden repartiert

2. Holländisches Tenderverfahren
- Zuteilung zu einheitlichen (marginalen) Zinssatz oder Verkaufskurs

 
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