Repackaging

Der Begriff „Repackaging“ stammt aus dem englischen Sprachgebrauch und kann mit „neu verpacken“ übersetzt werden. Es findet unter Anderem auch im Wertpapierwesen Anwendung und meint hier die Neugestaltung von verzinslichen Wertpapieren (Anleihen) in Hinblick auf die Laufzeit, die Verzinsung, die Währung oder auch den Nominalbetrag (bzw. die Anzahl der Anteile). Zudem spricht man auch oft von Repackaging, wenn es um die Weitergabe von Risiken (z.B. Kreditausfallrisiko) im Rahmen einer Verbriefung geht.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Mit Hilfe von Repackaging verpasst man Anleihen eine neue Struktur und passt sie an die aktuellen Marktgegebenheiten an, um sie für das Publikum attraktiver und generell handelbarer (fungibler) zu machen. Es wird vor Allem dann angewandt, wenn neue Papiere emittiert (ausgegeben) wurden, diese allerdings vom Markt im Allgemeinen nicht oder nur schwer angenommen werden.

Wertpapiere, die einem Repackaging unterzogen werden, können zu üblicherweise besseren Konditionen oder Bedingungen am Sekundärmarkt platziert werden. Beispielsweise können Anleihen, die auf zu große Nennwerte lauten, in mehrere Tranchen geteilt und somit auch dem kleineren Anlegerkreis angeboten werden. Zudem können die Zinsen oder Laufzeiten attraktiver gestaltet werden. Durch eine Änderung der Währung ist es möglich, die Papiere auch auf anderen Währungsgebieten anzubieten und dadurch den Absatz zu steigern.

Für Banken, die im Rahmen einer Neuemission von Schuldverschreibungen auch das Absatzrisiko übernommen haben (sie sind für den verkauf am Markt verantwortlich und tragen das Risiko, dass die Papiere nicht angenommen werden, selbst), bietet das Repackaging außerdem den Vorteil, sich letztlich doch vom Anleihebesitz trennen zu können.

 
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