Rentenversicherung, gesetzliche

Unter einer gesetzlichen Rentenversicherung versteht man ein vom Staat bereitgestelltes und organisiertes gesetzliches Alters- und Hinterbliebenensicherungssystem, dessen Leistungen auf der Grundlage des Solidaritätsprinzips erfolgen, d.h. die Leistungen werden nicht aus den gezahlten Beiträgen sondern durch die Abgaben Dritter und aus dem Steueraufkommen erbracht. Hierbei handelt es sich um das Prinzip des Generationenvertrages, d.h. die jetzige beitragsleistende Generation kommt für die bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschiedene Generation auf.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In Deutschland wird die gesetzliche Rentenversicherung durch das sechste Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Sie ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und basiert ebenfalls auf dem Generationenvertrag:

Beitragsleistende zahlen die Renten der aus der Erwerbswelt Ausgeschiedenen und erwerben die Anwartschaft auf die eigene Rente.

Grundsätzlich besteht für die Folgenden Personenkreise eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung:

•    Arbeiter und Angestellte
•    Auszubildende (auch außerbetrieblich)
•    Personen, die Kurzarbeitergeld beziehen
•    behinderte Menschen mit Tätigkeit in anerkannten Behinderte- oder Blindenwerkstätten
•    behinderte Menschen mit regelmäßiger Tätigkeit in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen
•    „Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen“
•    Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften
•    selbständig tätige Lehrer und Erzieher
•    Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind
•    Hebammen und Entbindungspfleger
•    Seelotsen der Reviere
•    Künstler und Publizisten
•    Hausgewerbetreibende
•    Küstenschiffer und Küstenfischer
•    Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind
•    selbständige Personen, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen
•    selbständige Personen, die Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind
•    Personen für die Dauer des Bezugs eines Zuschusses
•    Personen in der Zeit, …
… für die ihnen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind
… in der sie einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen
… in der sie auf Grund gesetzlicher Pflicht Wehrdienst oder Zivildienst leisten
… in der sie sich in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art befinden
… für die sie von einem Leistungsträger Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld beziehen
… für die sie von den jeweils zuständigen Trägern Arbeitslosengeld II beziehen
… für die sie Vorruhestandsgeld beziehen

Die grundsätzlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind im SGB VI wie folgt geregelt:

•    Wartezeit von 15 Jahren erfüllt oder
•    Bezug der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Speziell auf die Leistungen bezogen gilt außerdem:

Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
•    in letzten 2 Jahren vor Antragstellung 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit
•    innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit und bis zum Antrag ausgeübt bzw. nach einer solchen Beschäftigung bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos
•    vermindert erwerbsfähig bzw. in absehbarer Zeit zu erwarten

Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
•    ohne diese Leistungen wäre Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten
etc. (Genaueres regelt das SGB VI)

Das Gesetz unterscheidet hinsichtlich der Leistungen die folgenden Rentenarten:

1. Renten wegen Alters
•    Regelaltersrente (Regealtersgrenze = Vollendung des 67. Lebensjahres)
•    Altersrente für langjährig Versicherte (Wartezeit von mindestens 35 Jahren)
•    Altersrente für schwerbehinderte Menschen
•    Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
•    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
•    Altersrente für Frauen

2. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
•    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
•    Rente wegen voller Erwerbsminderung
•    Rente für Bergleute
•    Rente wegen Berufsunfähigkeit
•    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

3. Renten wegen Todes
•    kleine Witwenrente oder Witwerrente
•    große Witwenrente oder Witwerrente
•    Erziehungsrente
•    Waisenrente

 
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