Remedium

Mit dem Begriff „Remedium“ bezeichnet man im Bereich der Numismatik einen gesetzlich festgelegten Toleranzbereich in Hinblick auf Abweichungen beim Gewicht und Edelmetallgehalt von Münzen. Im Deutschen Münzgesetz (MünzG) von 1873 war beispielsweise festgehalten, dass die Münzen im Gewicht um „vier Tausentheile“ von der gesetzlichen Vorgabe (Münzfuß) abweichen dürfen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Remedium war daher als ein Mindestgewicht anzusehen, dass die einzelnen Münzen mindestens erreichen mussten, um zum Einen die Münzkontrolle passieren und zum Anderen in Umlauf gebracht werden zu können. In der Regel orientierten sich die Münzer eher am Remedium als am vorgeschriebenen Feingewicht.

 
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