Reinvermögen

Das Reinvermögen entspricht dem Eigenkapital eines Unternehmens und resultiert demnach aus dem Subtrahieren des Fremdkapitals (Schulden) von der Summe der Aktivapositionen (Vermögen) eines Betriebes. Daher ergibt sich für das Reinvermögen die folgende mathematische Formel:

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Summe des Vermögens (Aktiva)
- Summe der Schulden (Passiva)
= Reinvermögen


Anders ausgedrückt ergibt sich das Reinvermögen aus der Differenz zwischen der Bilanzsumme und dem Fremdkapital. Sobald Gewinne oder Verluste erwirtschaftet werden, erhöhen oder mindern diese Positionen das Reinvermögen.

Ermittelt wird das Reinvermögen in der Regel sowohl bei der Aufnahme eines Geschäftsbetriebes sowie am Ende eines jeden Geschäftsjahres im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten eines Unternehmens. Die Grundlange dafür bilden …

… die Inventur, also die Bestandsaufnahme über alle Vermögenswerte und Schulden, und
… das Inventar, also die Bestandserfassung der bewerteten Vermögens- und Schuldenwerte.

Bilanziell betrachtet gliedert sich das Reinvermögen (hier als Eigenkapital gesehen) je nach Unternehmensform in verschiedene Unterkategorien. So ist im Handelsgesetzbuch (HGB) beispielsweise für Kapitalgesellschaften die folgende Aufteilung des Eigenkapitals vorgesehen:

Eigenkapital:
1. Gezeichnetes Kapital
2. Kapitalrücklage
3. Gewinnrücklagen
3.1. gesetzliche Rücklage
3.2. Rücklage für eigene Anteile
3.3. satzungsmäßige Rücklagen
3.4. andere Gewinnrücklagen
4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
5. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag


In der Bilanz findet man das Reinvermögen als erste Position auf der Passivseite des Kontos. Es steht dem Unternehmen langfristig zur Verfügung und ist zeitlich nicht befristet. Je nach Unternehmensform und Gesetzeslage sind die Gesellschafter dazu verpflichtet, einen bestimmten Teil zum Eigenkapital hinzu zusteuern bzw. ist teilweise vorgeschrieben, dass ein Mindestkapital bei Gründung des Betriebes vorhanden sein muss.

 
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