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Reichstitel

Als Reichstitel bezeichnet man Wertpapiere, speziell Schuldverschreibungen, die in Zeiten des Deutschen Reiches vom Reich selbst oder einem deutschen Staat oder einer inländischen kommunalen Korporation ausgegeben wurden.

Reichstitel konnten bis zum Untergang des Deutschen Reiches durch Anleger erworben werden und waren üblicherweise als verzinsliche Wertpapiere, also Schuldverschreibungen, gestaltet. Zur damaligen Zeit erhielten die Erwerber noch effektive Stücke, d.h. sie bekamen eine Urkunde in Papierform, auf der unter Anderem die folgenden Daten abgedruckt waren:

•    Bezeichnung des Reichstitels
•    Nominalwert
•    Verzinsung
•    Laufzeit
etc.

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