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Reichsmark

Die Reichsmark (RM) war von 1924 bis 1948 das offizielle Zahlungsmittel in Deutschland und wurde mit dem Münzgesetz vom 30. August 1924 eingeführt. Sie ersetzte die bis dato gültige Rentenmark. Mit der Währungsreform vom 20. Juni 1948 wurde die inflationäre Reichsmark durch die Deutsche Mark (DM) abgelöst. Anfänglich durfte jeder Bürger zunächst 40 Reichsmark gegen 40 Deutsche Mark eintauschen.

Im Umlauf war die Reichsmark sowohl in Papier- als auch in Münzform. Sie war eine sogenannte Goldkernwährung, bei der die Goldzirkulation nach außen nicht sichtbar war. Es fand also keine Golddeckung im eigentlichen Sinn statt. Man ordnete gesetzlich der Reichsmark eine fiktive Golddeckung von 1/2790 kg Feingold zu. Dies entsprach der ehemaligen Vorkriegsgolddeckung.

Der in diesem Zusammenhang verwendete Begriff „Mark“ ist in seinem Ursprung ein altes germanisches Wort. Es wird seit dem 11. Jahrhundert als Gewichtsbezeichnung verwendet und seit dem 15. Jahrhundert wird daraus auch die Münzbezeichnung abgeleitet (Courantmark).

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