Regime 26
Unter dem Regime 26 bzw. dem 26. Regime versteht man eine im Zuge der Zusammenführung der 25 nationalen Rechtsordnungen auf dem Finanzmarkt auf europäischer Ebene vorgeschlagene, paneuropäische Rechtsordnung. Das bedeutet, dass man in der Europäischen Union (EU) darüber diskutiert, ein eigenes europäisches Rechtssystem zu schaffen, wodurch den Banken und auch den Kunden weltweit selbst die Wahl gelassen wird, ob sie sich für die nationale oder die europäische Rechtsordnung entscheiden.
Durch die Einführung des Regimes 26 wäre es den Instituten möglich, problemlos und schnell mit Hilfe standardisierter Produkte grenzüberschreitend in jeweils andere nationale Märkte einzutreten. Dabei ist aber zu beachten, dass keinerlei Wettbewerbsungleichheiten entstehen dürfen und der Systemwettbewerb zwischen dem europäischen und dem nationalen Rechtssystem auch weiterhin gewährleistet ist.
Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass es eher schwierig, ein nationales und europäisches Rechtssystem nebeneinander laufen zu lassen. Das Regime 26 würde erheblich in die Rechtsetzungskompetenz und in das Rechtsgefüge der nationalen Ordnungen eingreifen.