Refaktie

„Refaktie“ ist ein Begriff aus dem Bereich der Handelsgeschäfte und findet im Handelsgesetzbuch (HGB) eine legale Definition. Demnach handelt es sich hierbei um eine „(…) Vergütung für schadhafte oder unbrauchbare Teile (…)“ einer Fracht.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ob und vor Allem wie viel an Refaktie der Käufer fordern kann, richtet sich nach dem Handelsvertrag oder auch nach dem Handelsgebrauch an dem jeweiligen Ort, an dem der Verkäufer zu erfüllen hat (Erfüllungspflicht). Die Refaktie ist also eine Art Rückvergütung oder ein Nachlass (Rabatt) bei einer Fracht, die Mängel aufweist.

 
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