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Rediskontsatz

Der Rediskontsatz wird formal richtig als Diskontsatz bezeichnet und war der von Juli 1948 bis zum 31. Dezember 1998 gültige Zinssatz der Deutschen Bundesbank für das Diskontgeschäft, also den Ankauf von Wechseln von einer Geschäftsbank. Es war das Entgelt, das die Bank an die Zentralbank für den Verkauf der Wechsel und die Bereitstellung von kurzfristiger Liquidität zu zahlen hatte.

Der Rediskontsatz war ein Abschlag vom Nominalbetrag des Wechsels, sodass die Geschäftsbanken weniger Liquidität zur Verfügung gestellt bekommen haben, als der Wert des Wechsels tatsächlich hergab.

Auf der Grundlage des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes (DÜG) wurde der Rediskontsatz am 1. Januar 1999 durch den Basiszinssatz ersetzt, der in der Folgezeit als Bezugsgröße für Zinsen und andere Leistungen verwendet wurde. Das bedeutet, dass der Diskontsatz für bestimmte Geschäfte weiter bestand. Zum 1. Januar 2002 allerdings wurden diese beiden Größen durch den Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ersetzt, der nun als Bezugsgröße für Zinsen und andere Leistungen genutzt wird.

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