Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss ist einer der 22 ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages (Stand: Juni 2009) und als sogenannter Gesetzgebungsausschuss bekannt. Er besitzt die Federführung bei der Gesetzgebung und auf dem Gebiet der Rechtspolitik - speziell dem Verfassungs-, Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht -, gilt aber nicht als Beschwerdestelle für Bürger und übt zudem auch keine Rechtsaufsicht über die anderen Gewalten aus.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das Aufgabenfeld des Rechtsausschusses umfasst die folgenden Punkte:

1. Vorbereitung und Beratung von Gesetzesentwürfen vor Allem aus den folgenden Bereichen
•    Staats- und Verfassungsrecht
•    Bürgerliches Recht
•    Handels- und Wirtschaftsrecht
•    Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
•    Strafvollzugsrecht
•    Gerichtsverfassung
•    Rechtspflege
•    Dienst- und Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare
•    Verfahrensrecht
•    Völkerrecht
•    Recht der Europäischen Union (EU) für den Justizbereich
etc.

Dabei zielt das Tätigkeitsfeld des Rechtsausschusses überwiegend auf den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz, wodurch wiederum eine gewisse Kontrolle der Regierungstätigkeit gewährleistet wird.

2. Vorbereitung und Beratung von Vorlagen, die zwar in einen Zuständigkeitsbereich einer anderen Abteilung fallen, aber die Themengebiete des Rechtsausschusses streifen

•    Mitberatung bei …
… einzelnen Fragen des Unternehmensrechts
… der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit
etc.

Die Stellungnahmen des Ausschusses werden an das jeweils federführende Gremium weitergeleitet und müssen berücksichtigt werden.

3. Durchführen öffentlicher Anhörungen zur Vorbereitung von Gesetzgebungsvorhaben

4. Beratung von Vorlagen der Europäischen Union im Unterausschuss „Europarecht“ und Vorbereitung von Empfehlungen

5. Vorbereitung der Entscheidung, ob der Deutsche Bundestag als Verfassungsorgan in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme abgibt

 
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