Realzinssatz
Der Realzinssatz entspricht dem nominalen Zinssatz einer Volkswirtschaft abzüglich einer Preisveränderungsrate (auch Inflationsrate genannt). Er gibt die Verzinsung eines Vermögenswertes unter Berücksichtigung des zu erwartenden Geldverlustes an, d.h. er spiegelt die preisbereinigte Verzinsung wider.
Synonyme für den Realzinssatz sind:
• realer Zins
• Realzins
• realer Zinssatz
Mathematisch kann man den Realzinssatz bezogen auf vollkommene Märkte (vollkommene Markttransparenz, Transaktionskosten = 0) wie folgt ermitteln:
Realzins = Nominalzins – Inflationsrate
Differenziert werden können hier die folgenden beiden Varianten des Realzinssatzes:
1. Ex-ante-Realzins
Hinsichtlich der Preisänderungsrate wird hier die aktuelle bzw. zu erwartende Inflationsrate zu Grunde gelegt. Das Problem dabei ist allerdings, dass oftmals keine exakten Daten und Informationen über die erwartete Inflation vorliegen und somit auch der Realzinssatz schwer ermittelt werden kann, da schon die Inflationsrate nicht ausreichend abgeschätzt bzw. berechnet werden kann.
2. Ex-post-Realzins
Bei dieser Variante nimmt man vergangene bereits eingetretene Preisveränderungsraten als Basis für die Ermittlung des Realzinssatzes. Dadurch kann die Ungenauigkeit aus dem Ex-ante-Realzins überbrückt werden, wobei diese vor Allem im kurzfristigen Bereich eher gering sind, da die Inflationsrate innerhalb kurzer Zeiträume eher wenig verändert wird. Allerdings sieht dies bei langfristiger Betrachtung schon anders aus, da die inflationäre Entwicklung über längere Zeiträume hinweg schlechter prognostiziert werden kann.
Bei einem Anstieg des Preisniveaus (Inflationsrate) in einer Volkswirtschaft kommt es üblicherweise auch zu einem Zuwachs der Nominalzinsen. In der Regel vollzieht sich der Anstieg der beiden Variablen aber nicht gleichmäßig, sodass sich bei einem geringen Wachstum des Nominalzinssatzes ein negativer Realzinssatz ergeben könnte, da die Inflationsrate den nominalen Zins übersteigt.