Rating, externes
Unter einem externen Rating versteht man die Beurteilung und Bewertung der Zahlungsfähigkeit eines Schuldners durch außenstehende, neutrale Rating-Agenturen. Diese können sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene tätig sein oder sich sogar ausschließlich auf bestimmte Geschäftsbereiche spezialisieren.
Nach Basel II müssen die Rating-Agenturen allerdings bestimmte Kriterien zumindest teilweise erfüllen, um von den nationalen Aufsichtsinstanzen aufsichtsrechtlich anerkannt zu werden. Zu diesen sogenannten Anerkennungskriterien gehören:
1. Objektivität der Ratingmethode
• streng und systematisch
• muss einem Validierungsverfahren unterliegen
• stetige Prüfung der Bonitätsbeurteilungen auf Veränderungen
2. Unabhängigkeit der Agentur
• unabhängig
• keinerlei politischem oder wirtschaftlichem Druck unterliegen
• Beurteilungsverfahren frei von Befangenheit
3. Internationaler Zugang/ Transparenz der Ratings
• sowohl in inländischen als auch ausländischen Institutionen zugänglich sein
• Methodik der Öffentlichkeit bekannt sein
4. Offenlegung von Informationen der Agentur
• Beurteilungsmethoden
• Definition eines Ausfalls (default)
• Zeithorizont und Bedeutung jedes Ratings
• die in jeder Rating-Klasse tatsächlich beobachteten Ausfallraten
• die Wanderungsbewegungen zwischen den Rating-Klassen
5. Ressourcen
• ausreichende Ressourcen für qualitativ hochwertige Bonitätsbeurteilungen
6. Glaubwürdigkeit
• ergibt sich aus den Kriterien 1 bis 5
• Verwendung der Ratings durch unabhängige Parteien (Investoren, Versicherer, Handelspartner)
Wählt eine Bank ein externes Rating bzw. eine Rating-Agentur, dann hat sie das Verfahren dieser Agentur „(…) für jede Art von Forderung durchgängig sowohl für die Risikogewichtung als auch im Rahmen des internen Risikomanagement-Verfahrens (…)“ zu verwenden. Demnach ist es nicht erlaubt, verschiedene Verfahren unterschiedlicher Agenturen zu verwenden.