Racheengel

Mit dem Begriff „Racheengel“ (oder auch Rachebote) bezeichnet man im Finanzwesen bestimmte Dienstleister, die von Personen beauftragt werden, die durch einen sogenannten Finanzgeier (unseriöse Finanzanbieter, die auf das Kapital der Anleger aus sind, ohne Rücksicht auf eventuelle Verluste zu nehmen) betrogen wurden und enormen finanziellen Schaden tragen mussten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich ist die Dienstleistung als Racheengel untersagt. Dennoch finden sich auf den Finanzmärkten einzelne Anbieter, die den Geschädigten eine entsprechende Vergeltung versprechen. Diese als Gegenmaßnahme zu betrachtende Tätigkeit kann sich sowohl auf die Schädigung im privaten als auch im gewerblichen Bereich des Finanzgeiers beziehen.

Beispiel:
•    Versand rufzerstörender Mails im Namen des Anbieters

Zudem greifen die Racheboten auch oftmals in die Vermögenswerte des Finanzgeiers ein und führen ihn ebenfalls zu finanziellen Verlusten. Nur in Ausnahmefällen gehen die Racheengel so weit, dass die Leib und Leben des Finanzgeiers gefährden.

Auf Grund der großen Gefahr, die für solche unseriösen Anbieter in Verbindung mit Racheengeln besteht, ist das Offerieren einer solchen Dienstleistung strengstens untersagt.

 
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