Prudential Filter

Prudential Filters sind vom Committee of European Banking Supervisors (CEBS) vorgeschlagene Korrekturen des Eigenkapitalausweises in Konzernabschlüssen nach den Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS), sogenannte IFRS-Konzernabschlüsse. In Anlehnung an diese Vorschläge hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Verordnung über die Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen bei Verwendung von Konzernabschlüssen und Zwischenabschlüssen auf Konzernebene  (Konzernabschlussüberleitungsverordnung, KonÜV) erlassen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Das vorrangige Ziel von Prudential Filters ist die Sicherung des regulatorischen Eigenkapitals von Finanzinstituten. Der Leitfaden des CEBS, die sogenannten GUIDELINES ON PRUDENTIAL FILTERS FOR REGULATORY CAPITAL, wurden im Dezember 2004 veröffentlicht. Sie sind lediglich Empfehlungen und keine Verpflichtungen.

Die Gründe für die Einführung von Prudential Filters sind die Unterschiede in der Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden im Zuge des Inkrafttretens der International Financial Reporting Standards (IFRS). Die nationalen gesetzlichen Vorschriften (in Deutschland beispielsweise die Bilanzierungsregelungen nach dem Handelsgesetzbuch, kurz HGB) weichen üblicherweise von den Richtlinien der IFRS ab, sodass es zu differenzierten Bilanzierungen kommt und das regulatorische Eigenkapital massiv beeinflusst wird. Dieses ist aber wichtig für die Verlusttragfähigkeit eines Institutes und damit für die Finanzmarktstabilität. Um diesen Differenzen entgegenzuwirken, wurden eben die Prudential Filters entwickelt.

 
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