Provision

Bei einer Provision handelt es sich im Allgemeinen um eine Erfolgsvergütung für eine erbrachte Leistung. In der Regel wird der Begriff für das Entgelt einer verkäuferischen oder vermittlerischen Tätigkeit verwendet. Dabei wird sie üblicherweise durch den Kunden (Auftraggeber) direkt oder indirekt an den Verkäufer bzw. Vermittler (Handelsvertreter oder -makler) entrichtet. Sie wird auch Courtage oder Packing genannt.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Handelsrechtlich betrachtet spricht also von einer Provision, wenn man die Vergütung an ein Unternehmen für die Vermittlung oder den Abschluss bestimmter Geschäfte bzw. Verträge (z.B. Versicherungsverträge) meint. Charakteristisch dabei ist, dass oftmals ein sogenanntes Drei-Personen-Verhältnis besteht:

Unternehmen – Vermittler/ Verkäufer – Kunde

Provisionsansprüche von Handelsvertretern sind in den Richtlinien des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt. Hier steht Folgendes:

„Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder mit Dritten abgeschlossen werden, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat. (…) Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision, sobald und soweit der Unternehmer das Geschäft ausgeführt hat.“

In der Regel wird die Höhe der Provision zwischen dem Unternehmen und dem Vermittler vertraglich vereinbart. Sollte dies nicht der Fall sein, gelten entsprechende Regelsätze. Die Provisionsabrechnung erfolgt normalerweise monatlich, sofern nichts Anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde. Im HGB ist allerdings festgelegt, dass der Abrechnungszeitraum auf maximal 3 Monate gestreckt werden darf.


 
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