Protektionismus

Unter Protektionismus versteht man ökonomische Maßnahmen eines Staates im Handelsgeschehen einer Volkswirtschaft zum Schutz inländischer Produzenten. Hierbei werden Handelshemmnisse aufgegriffen, die ausländische Konkurrenten benachteiligen und damit die heimische Wirtschaft gesamthaft schützen und gleichzeitig inländische Produkte oder Branchen des Landes fördern sollen.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Protektionistische Maßnahmen kommen vor Allem dann zum Einsatz, wenn der Staat die unmittelbaren Auswirkungen ausländischer Konkurrenten fürchtet (z.B. Arbeitskräfteverlust) bzw. aus beispielsweise ideologischen Gründen dem freien Handel ablehnend gegenübersteht.

Der Protektionismus setzt vorrangig beim Importgeschäft an, indem unter Anderem die folgenden Maßnahmen wirken:

•    Einfuhrverbote bestimmter Waren
•    Einfuhrzölle
•    mengenmäßige Beschränkungen (Kontingente)
•    Verwaltungsvorschriften zur Erschwerung der Importabwicklung
etc.

Weitere protektionistische, importunabhängige Maßnahmen sind:
•    Verbraucherschutzvorschriften
•    Förderung der Exporte inländischer Produkte (Subventionen)
etc.

Kritisiert wird am Protektionismus eines Staates, dass dieser den Welthandel beeinträchtige und die Protektionisten bei den Handelshemmnissen die möglichen Kostenvorteile sowie andere Vorteile des freien Handels einfach unberücksichtigt lassen.

 
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