Prospekt-Rechtssetzung der EU

Der Ausdruck „Prospekt-Rechtssetzung der EU“ (Europäische Union) bezieht sich auf die europäischen Vorgaben bezüglich der Prospekte für öffentlich angebotenen Wertpapiere bzw. Wertpapiere, zu zum Handel in einem organisierten Markt zugelassen werden sollen. Diesbezüglich haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die folgende Richtlinie erlassen:

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG

Die Richtlinie trat am 31.12.2003 in Kraft und war von den Mitgliedsländern bis zum 01. Juli 2005 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland ist dies mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist (Wertpapierprospektgesetz, WpPG) erfolgt. Dieses löste das bis dato geltende Wertpapier-Verkaufsprospektgesetzes (VerkaufsprospektG) ab, welches allerdings noch weiterhin in bestimmten Situationen seine Gültigkeit hat.

Das Ziel der Prospekt-Rechtssetzung der EU ist „(…) die Harmonisierung der Bedingungen für die Erstellung, die Billigung und die Verbreitung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren bzw. bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt, der in einem Mitgliedstaat gelegen ist oder dort funktioniert, zu veröffentlichen ist.“

 
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