Prospekt-Datenbank

Mit Prospekt-Datenbank meint man die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geführten Datenspeicher, in denen alle Prospekte von Emittenten zu finden sind, die von der BaFin gebilligt wurden. Zudem enthalten die Datenbanken auch gebilligte Nachträge zu den bereits genehmigten Prospekten.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Grundsätzlich findet man auf der Onlinepräsenz der BaFin die folgenden 3 Datenbanken über gebilligte Prospekte:

1. Hinterlegte Prospekte für Wertpapiere
In diesem Speichermedium werden die ab dem 01. Juli 2005 gebilligten Wertpapierprospekte hinterlegt. Damit kommt die BaFin ihrer Verpflichtung nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) nach. Hier heißt es:

„Die Bundesanstalt macht die gebilligten Prospekte auf ihrer Internetseite für jeweils zwölf Monate zugänglich.“

In der Datenbank abrufbar sind demnach alle in den letzten 12 Monaten bei der BaFin hinterlegten und gebilligten Wertpapierprospekte im Volltext. Ein bestimmtes Prospekt ist sowohl über den Namen des Emittenten bzw. Anbieters sowie über die jeweilige Wertpapierkennnummer (WKN) bzw. die International Security Identification Number (ISIN) auffindbar.

Die Datenbank wird täglich aktualisiert, wobei keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben zu den Wertpapierverkaufsprospekten sowie eventuell erfolgter Nachträge von der BaFin übernommen werden kann.

2. Hinterlegte Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte
Auch in dieser Datenbank werden die seit dem 01. Juli 2005 bei der BaFin hinterlegten und gebilligten Prospekte zu Vermögensanlagen gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht, wobei sie zusätzlich die hinterlegten Prospekte für Wertpapiere beinhaltet (siehe Punkt 1).

Vor der Speicherung überprüft die Aufsichtsbehörde, ob das Verkaufsprospekt die (Mindest-)Anforderungen des Verkaufsprospektgesetzes (VerkProspG) in Verbindung mit der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung erfüllt. Die Datenbank wird ebenfalls täglich aktualisiert und eine Gewähr gibt es ebenso nicht.

3. Hinterlegte Wertpapier-Verkaufsprospekte (altes Recht)

In dieser Datenbank sind alle zwischen dem 01. Juli 2000 und 30. Juni 2005 Wertpapier-Verkaufsprospekte. Die BaFin listet sowohl vollständige als auch unvollständige Prospekte auf. Mögliche Nachträge werden nur tabellarisch dargestellt.

 
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