Prime Broker

Prime Broker (auch Primebroker geschrieben) im Sinne des Investmentgesetzes (InvG) sind Unternehmen, die Vermögensgegenstände von Sondervermögen oder von bestimmten Investmentaktiengesellschaften verwahren „(…) und sich diese ganz oder teilweise zur Nutzung auf eigene Rechnung übertragen lassen und gegebenenfalls sonstige mit derartigen Investmentvermögen verbundene Dienstleistungen erbringen.“.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Eine besondere den Prime Brokern übertragene Aufgabe ist die Verwahrung von Vermögensgegenständen aus Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Hedgefonds). Voraussetzung dafür ist, dass der jeweilige Prime Broker seinen Sitz in …

… einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
… einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
… in einem Staat, der Vollmitgliedstaat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist,

hat. Zudem muss das Unternehmen in seinem Sitzstaat einer wirksamen öffentlichen Aufsicht unterstehen und über ausreichende Bonität verfügen. Bestellt werden kann ein Prime Broker sowohl unmittelbar durch die Kapitalanlagegesellschaft oder auch durch die beauftragte Depotbank.

Ist die Verwahrung der Vermögensgegenstände eines Sondervermögens auf einen Prime Broker übertragen, ist diese Tatsache auch in dem Verkaufsprospekt des Emittenten anzugeben. Dabei hat folgende Warnhinweis für den Verbraucher zu erfolgen:

„Die Vermögensgegenstände dieses Investmentfonds werden ganz oder teilweise nicht von einer Depotbank verwahrt.“

Zu den Dienstleistungen eines Prime Broker zählen unter Anderem die folgenden:
•    Bereitstellung von Fremdkapital gegen Sicherheiten zur Finanzierung von Einschuss- und Nachschusspflichten an Terminmärkten
•    Beschaffung von Wertpapieren
•    sonstige Intermediärdienste im Zusammenhang mit der Wertpapierleihe
•    Abwicklung und Abrechnung von Wertpapiergeschäften
•    Verwahrung von Wertpapieren

 
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