Preisstabilität

Die Preisstabilität wird auch Preisniveaustabilität genannt und meint die unveränderte oder nur gering ansteigende Ausgabensumme einer Volkswirtschaft für einen vorab bestimmten Warenkorb, d.h. der Preisindex eines genau definierten Warenkorbes (z.B. Verbraucherpreisindex, kurz VPI) ist stetig konstant.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Nach der Definition des Rates der Europäischen Zentralbank versteht man unter der Preisstabilität den Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das gesamte Euro-Währungsgebiet von weniger als 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der EZB-Rat (EZB = Europäische Zentralbank) zielt also darauf ab, die Inflationsraten mittelfristig unter, aber nahe 2 Prozent zu halten.

Demzufolge meint Preisstabilität nicht, dass alle Preise unverändert bleiben müssen, sondern diese sich in einem gesunden Rahmen bewegen. Ausschlaggebend für die Stabilität der Preise ist demnach das durchschnittliche, allgemeine Preisniveau, d.h.  höhere Preise bei bestimmten Gütern sollten mit rückläufigen Preisen bei anderen Angeboten ausgeglichen werden, sodass der Verbraucher im Durchschnitt nicht mehr Geld zu bezahlen hat.

Laut dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Union (EG-Vertrag) ist die Gewährleistung der Preisstabilität das primäre Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Die Wirtschafts- und Währungspolitik (Geldpolitik) der Länder ist demzufolge so auszurichten, dass die Erreichung dieses Ziels nicht beeinträchtigt wird. Die Preisstabilität sollte dabei mittelfristig gewährleistet sein.

Die Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet trägt dazu bei, …

… Veränderungen der relativen Preise zu erkennen
… Inflationsrisikoprämien zu vermeiden
… Ressourcen produktiv nutzen zu können
… sozialen Zusammenhalt und soziale Stabilität zu gewährleisten
… Verzerrungseffekte der Steuer- und Sozialsysteme zu vermindern

Sowohl eine andauernde Deflation als auch Inflation soll dadurch vermieden werden.

 
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