Preis, administrierter

Mit einem administrierten (auch adminsitrativen) Preis meint man einen auf zentraler, regionaler oder örtlicher Ebene staatlich beeinflussten Preis für Güter oder Dienstleistungen, der sich nicht (ausschließlich) auf Grund der freien Marktkräfte (Angebot und Nachfrage) bildet. Teilweise bedürfen Änderungen dieser Preise auch einer behördlichen Genehmigung (z.B. Tarife im Beförderungswesen).

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Beeinflussung der Regierung auf die Preise kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

•    Preisfestlegungen
•    diverse Markt- oder Produktregelungen
•    indirekte Steuern und Subventionen

In dem Teilindex „Administrierte Preise“ sind unter Anderem die folgenden Güter enthalten:

Direkt administrierte Preise:

•    Personenbeförderung
•    Rundfunk- und Fernsehgebühren
•    Gebühren für den Besuch von kulturellen Einrichtungen, Sportanlagen, Bildungseinrichtungen
•    Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Wohnung
•    Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Privatfahrzeugen
•    Gebühren für andere Dienstleistungen

Teiladministrierte Preise:
•    Versorgungstarife
•    Nachrichtenübermittlung
•    Mieten (netto) im öffentlich geförderten Wohnungsbau
•    Beiträge zur Krankenversicherung
•    Kosten der Gesundheitspflege
•    Rechtsanwalts- und Notargebühren

Die administrierten Preise sind vor Allem für die Zentralbanken bei der Ermittlung des Harmonisierten Verbraucherpreisindex‘ (HVPI) von Bedeutung, da sie Einfluss auf dessen Entwicklung nehmen. In Deutschland werden vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden (Destatis) monatlich die administrierten Preise als Teilindex des deutschen Verbraucherpreisindex‘ (VPI) ermittelt. Seit Mai 2007 veröffentlicht auch die Europäische Zentralbank einen Index für die Entwicklung der administrierten preise im Euroraum, den sogenannten HVPIEWU-AP.

 
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