Prämienschatzanweisung

Prämienschatzanweisungen (kurt PrSchAnw) waren Wertpapiere des deutschen Bundes und wurden Anfang 1950 durch den Bund als Emittent (Ausgeber der Papiere) auferlegt. Diese Anleihen waren verzinst und die Zinserträge wurden vorerst nicht ausgeschüttet sondern flossen in einen Prämienfonds. Die Prämienschatzanweisung des Bundes wird heute oftmals auch als Baby-Bonds bezeichnet.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Die Auslosung der Zinsen der Prämienschatzanweisung erfolgte nach einem Lotterieplan in Form einer Lotterie-Prämie. Die Rückzahlung der Anleihe erfolgte zum Ende der Laufzeit (üblicherweise nach 10 Jahren) zum Nennwert. Allerdings blieb die Prämienschatzanweisung in Deutschland eher erfolglos.

 
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