Prämiengeschäft

Als Prämiengeschäft definiert man eine besondere Form des (bedingten) Termingeschäfts, bei dem sich der Prämienzahler das Recht einräumt, vom Terminkontrakt zurückzutreten, indem er an den Vertragspartner einen entsprechenden Geldbetrag in Form einer Prämie entrichtet.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Im deutschen Terminhandel sind Prämiengeschäfte äußerst beliebt und kommen üblicherweise in der Spezialform des Optionsgeschäftes vor. Der Prämienzahler erwirbt das Wahlrecht, entweder die Option zu den vereinbarten Bedingungen zu erfüllen oder gegen Zahlung der Prämie vom Vertrag zurückzutreten. Beispielsweise hat der Käufer einer Option bereits für den Erwerb eine Optionsprämie zu zahlen, sodass schon bei Vertragsabschluss das Wahlrecht entsteht. Aber auch der der Terminverkäufer kann durch Zahlung einer Prämie von dem eben geschlossenen Prämiengeschäft zurücktreten.

 
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