Postüberweisung

Die Postüberweisung ist eine Möglichkeit der Postbank im Rahmen des Zahlungsverkehrs, Geld von einem Konto auf ein anderes zu übertragen. Der Ursprung des deutschen Postüberweisungsverkehrs liegt im Jahre 1909. Am 1. Januar gründete die Reichspost 13 Postscheckämter und führte damit den Postüberweisungs- und Scheckverkehr ein.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Ab diesem Zeitpunkt hatten Inhaber eines Postscheckkontos die Möglichkeit, Gelder überregional auf andere Konten zu übertragen sowie Gutschriften verbuchen zu lassen. Im Jahre 1951 wurde der Dienst auf die Auslandsüberweisung ausgedehnt. Der deutsche Postüberweisung- und Scheckverkehr entstand dabei nach dem Vorbild des österreichischen Dienstes, offerierte das Angebot aber nicht nur bestimmten Personenkreisen (Geschäftsleute etc.), sondern auch dem „kleinen Mann“.

Die gesetzliche Grundlage war die Postscheckordnung vom 6. November 1908. Im Artikel 1 stand geschrieben:

„Zur Teilnahme am Post-Überweisungs- und Scheckverkehr wird jede Privatperson, Handelsfirma, öffentliche Behörde, juristische Person oder sonstige Vereinigung oder Anstalt auf ihren Antrag zugelassen. Der Antrag kann bei einem Postscheckamt oder einer Postanstalt gestellt werden. (…)“

Für eine Postüberweisung vom Postscheckkonto hatte der Kontoinhaber eine Gebühr in Höhe von 3 Pfennig zu entrichten.

 
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