Portaldienst

Mit Portaldienst meint man im Finanzwesen eine gestaltete Webseite, die sich auf finanzrelevante Themen spezialisiert hat und diese übersichtlich und zusammengefasst darstellt. Beispielsweise werden diverse Produkte verschiedener Finanzanbieter (z.B. Kredite, Anlagemöglichkeiten etc.) zentral erfasst und für den Anwender zum optimalen Vergleich gebündelt wiedergegeben.

Definition weiterlesen
Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

In der Regel werden Portaldienste von bestimmten Vermittlern aufgebaut und verwaltet. Werden Verträge über diese Webseite abgeschlossen, erhält er von den Anbietern eine entsprechende Provision. Die Aufsichtsbehörden haben daher einen genauen Blick darauf, ob es sich bei den Portaldiensten nicht um erlaubnispflichtige Dienstleistungen handelt.

 
  • WhatsApp