Portabilität

Unter Portabilität (engl.: portability) versteht man zum Einen die Möglichkeit eines Computerprogrammes, auf Rechnern mit verschiedenen Computersystemen (Plattform) laufen zu können und zum Anderen eine im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vorhandene Möglichkeit der Übertragung der Anwartschaften auf eine Betriebsrente bei Arbeitgeberwechsel.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

1. Portabilität im Bereich der Informatik
Das Programm ist portabel, d.h. es kann auch auf andere Computersysteme übertragen werden. Dabei ist es unbedeutend, welcher Prozessor, welches Betriebssystems oder welche sonstigen Eigenschaften die Plattform aufweist. Der Grad der Plattformunabhängigkeit wird schließlich Portabilität genannt.

2. Portabilität im Bereich der bAV
Bei der betrieblichen Altersvorsorge können unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Demnach dürfen die Anwartschaften nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nur im Einvernehmen des bisherigen mit dem neuen Arbeitgeber sowie dem Arbeitnehmer übertragen werden. Der Übertragungswert, d.h. der Wert der vom Arbeitnehmer bisher erworbenen unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung, kann nur dann übertragen werden, wenn vom neuen Arbeitgeber eine Zusage in mindestens der gleichen Höhe besteht.

 
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