Politik des Offenen Mundes

Unter einer Politik des „Offenen Mundes“ versteht man eine Geldpolitik einer Zentralbank, die ihre Ziele, Tätigkeiten und geplanten Maßnahmen öffentlich ankündigt bzw. ihre gewünschten Änderungen der breiten Masse verkündet. Sie bezieht die Öffentlichkeit also in ihre Entscheidungen direkt oder indirekt mit ein.

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Sachbezugskarte
Sachbezugskarte

Vollzieht eine Zentralbank eine Politik des „Offenen Mundes“, kann sie zwei Wege einschlagen:

1. Ankündigung der Ziele
2. Ankündigung der Maßnahmen und Ziele mit gleichzeitiger Durchführung


Bei der ersten Variante kündigt die Zentralbank ihre Wünsche lediglich öffentlich an. Die darauf folgende Entwicklung überlässt sie dem Markt, d.h. sie hofft darauf, dass die Marktgegebenheiten sich den Zielen der Zentralbank anpassen. Bei der zweiten Methode kündigt die Bank nicht nur ihre ziele sondern auch die geplanten Maßnahmen an, die letztlich auch von ihr selbst durchgeführt werden. Sie überlässt die Entwicklung also nicht dem Zufall.

 
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